Arbeitgeber darf Tastatureingaben der Mitarbeiter nicht aufzeichnen. Ein Urteil, welches wohl sehr interessiert. Nürnberg (D-AH/fk) – Arbeitgeber dürfen Tastatureingaben ihrer Mitarbeiter nicht grundlos aufzeichnen. Denn dafür ist ein begründeter Verdacht nötig, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 681/16). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, installierte ein Unternehmen auf dem Dienst-PC eines angestellten […]
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